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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Verträge der Reg-Bytes GmbH, In den Weihern 22, 66687 Wadern („Auftragnehmer"), über Softwareentwicklung, Automatisierung, IT- und Beratungsleistungen gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde").

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Vertragsschluss, Angebot

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang ist das jeweilige Angebot bzw. die individuelle Leistungsbeschreibung/das Pflichtenheft.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Projektvereinbarung. Leistungen können als Werk- oder Dienstleistung erbracht werden; maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung.

(2) Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (Change Request) und können die Vergütung und Termine anpassen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich bereit. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder durch höhere Gewalt verlängern Fristen angemessen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung erfolgt [nach Aufwand (Zeit und Material) zu den vereinbarten Sätzen / zum vereinbarten Festpreis]. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Abrechnung [z. B. monatlich / nach Meilensteinen]; Zahlungsziel [z. B. 14 Tage netto]. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Abnahme (bei Werkleistungen)

Soweit Werkleistungen geschuldet sind, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert.

§ 8 Nutzungsrechte / geistiges Eigentum

(1) An den im Rahmen des Projekts erstellten und bezahlten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Kunden [ein einfaches / ausschließliches] Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein; die Rechteübertragung steht unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung.

(2) An vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen und Know-how des Auftragnehmers sowie an Open-Source-Bestandteilen (nach deren Lizenzbedingungen) verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

§ 9 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Die gesetzlichen Regelungen gelten im Übrigen, soweit hier nicht abweichend geregelt.

§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung beschränkt.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartung/Support) beträgt die Laufzeit [ … ] mit einer Kündigungsfrist von [ … ]. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026

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